TRGS 519 SchulungAsbest-Sachkunde –deutschlandweit
Sachkundelehrgänge nach TRGS 519 Anlage 3 & Anlage 4 – praxisnah, rechtssicher und direkt aus der Baustellen-Erfahrung heraus. Für Handwerker, Abbruchunternehmen und Bauprofis – bundesweit und als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen vor Ort.
Warum ist die TRGS 519 Schulung Pflicht?
Asbest war bis 1993 eines der meistverwendeten Baumaterialien in Deutschland. Heute steckt es noch in Millionen von Gebäuden – in Bodenbelägen, Dachplatten, Fassaden, Kleber, Dämmstoffen und mehr. Wer ohne Sachkunde daran arbeitet, riskiert die eigene Gesundheit und macht sich strafbar.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) schreibt vor, dass alle Personen, die bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest in Berührung kommen können, eine nachgewiesene Sachkunde besitzen müssen. Ohne gültigen Sachkundenachweis ist die Ausführung solcher Arbeiten verboten.
- Rechtssicherheit
- Mit gültigem Sachkundenachweis arbeiten Sie rechtssicher und schützen Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und Haftung.
- Mitarbeiterschutz
- Asbestfasern sind krebserregend. Geschulte Mitarbeiter kennen die Risiken und schützen sich und andere effektiv.
- Wettbewerbsvorteil
- Auftraggeber und Behörden fordern den Nachweis. Mit TRGS 519 Sachkunde gewinnen Sie Ausschreibungen.
Unsere Schulungsangebote nach TRGS 519
Sachkundelehrgänge nach TRGS 519 sind gesetzlich vorgeschrieben für alle, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest durchführen oder beaufsichtigen. Wir bieten Anlage 3 und Anlage 4 an – als Gruppenveranstaltung oder als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Betrieb.
Großer Asbestschein · 4 TageTRGS 519 Anlage 3
Großer Asbestschein – für Sanierungsfachbetriebe und Abbruchunternehmen
Für Arbeiten mit hoher Asbestexposition – gewerbsmäßige Asbestsanierungen, Abbruch- und Rückbauarbeiten. Dieser Lehrgang schließt mit einer staatlich anerkannten Prüfung vor der zuständigen Aufsichtsbehörde ab. Pflicht für alle Mitarbeiter in Sanierungsfachbetrieben.
- Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren (Asbestose, Mesotheliom, Lungenkrebs)
- Erkennen von Asbestprodukten (schwach und fest gebunden), Materialprobenahme und Laboranalysen
- Neue Fundstellen: aktuelle Vorkommen in Bestandsgebäuden erkennen
- Vorschriften: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519 und Baustellenverordnung
- Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (PSA), Baustelleneinrichtung, Schwarz-Weiß-Bereiche
- Fachgerechte Verpackung, Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- 4 Tage Präsenzunterricht mit praktischen Übungen und schriftlicher Prüfung
- Personenzertifikat gültig 6 Jahre – Verlängerung per Fortbildungslehrgang (Anlage 5 TRGS 519)
TRGS 519 Anlage 4
Kleiner Asbestschein – für Handwerker, Monteure und Meister im Bauhandwerk
Berechtigt zur Nutzung eines behördlich zugelassenen BT-Verfahrens für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzement). Für Elektriker, Trockenbauer, Fliesenleger und andere Handwerker im Bau- und Ausbauhandwerk. 2 Tage Präsenz mit Theorie, Praxis und schriftlicher Prüfung vor der Aufsichtsbehörde. Personenzertifikat gültig 6 Jahre.
- Eigenschaften von Asbest und Gesundheitsgefahren (Asbestose, Mesotheliom, Lungenkrebs)
- Erkennen asbesthaltiger Produkte – insbes. Asbestzement (Fassadenplatten, Wellasbest, Rohre)
- Neue Fundstellen: aktuelle Vorkommen in Bestandsgebäuden kennen und erkennen
- Rechtliche Grundlagen: GefStoffV, TRGS 519 Anlage 4 und Baustellenverordnung
- Erlaubte Tätigkeiten: festgebundener Asbest und Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenem Asbest (z. B. Dichtungen)
- Schutzmaßnahmen und PSA – Auswahl, Anwendung und emissionsarme Verfahren
- Vorgeschriebene praktische Übungen: sachgemäßer Umgang, Verpackung und Kennzeichnung
- Schriftliche Prüfung vor der Aufsichtsbehörde – Personenzertifikat gültig 6 Jahre
- Verlängerung durch Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 TRGS 519
TRGS 517 & TRGS 521
Neben den Asbest-Lehrgängen nach TRGS 519 bieten wir Schulungen nach TRGS 517 (mineralische Rohstoffe: Steinbruch, Tief- und Straßenbau, Recycling) und TRGS 521 (alte Mineralwolle bei Abbruch und Sanierung) an.
Ab 2027: Sachkundepflicht nach TRGS 517. Die Sachkunde nach TRGS 517 gilt für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und ist 6 Jahre gültig. Jetzt rechtzeitig qualifizieren – wir bieten bereits heute entsprechende Lehrgänge an.
TRGS 517
Die TRGS 517 regelt den Schutz bei Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen – wie Naturstein, Schotter und Splitt (z. B. Diabas, Serpentinit, Granit). Sie greift in Steinbrüchen, im Tief- und Straßenbau sowie beim Recycling, um Beschäftigte vor gesundheitsschädlichem Asbeststaub zu schützen. Die Qualifikation ist nach einem modularen System aufgebaut (Grundkenntnisse und Sachkunde).
- Anwendungsbereich: Gewinnung, Verarbeitung und Recycling mineralischer Rohstoffe
- Gefährdungsbeurteilung: Asbestgehalt, Staubbelastung und Exposition
- Technische Schutzmaßnahmen: Nassarbeit, Absaugung, geschlossene Systeme
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Tätigkeiten mit mineralischen Rohstoffen
- Organisations- und Hygienemaßnahmen: Reinigung, Trennung der Kleidung
- Arbeitsmedizinische Prävention und Vorsorgeuntersuchungen
- Modulares Qualifikationssystem: Grundkenntnisse und Sachkunde
- Rechtliche Grundlagen: GefStoffV, TRGS 517
Ab 2027 gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt rechtzeitig qualifizieren – wir bieten Schulungen nach dem modularen System der TRGS 517 an: Grundkenntnisse für alle Beschäftigten und Sachkunde für Aufsichtspersonen. Gilt für Steinbrüche, Tief- und Straßenbau, Recyclingbetriebe sowie alle Betriebe, die potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln.
TRGS 521
Die TRGS 521 regelt die qualifizierte Schulung für den Umgang mit alter Mineralwolle (KMF – künstliche Mineralfasern) bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Die Schulung ist für Bauleiter, Handwerker und Planer vorgeschrieben, um gesundheitsschädliche Faserstäube sicher zu erkennen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu treffen.
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von KMF
- Erkennen und Unterscheiden kritischer KMF-Produkte
- Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei KMF-Arbeiten
- Entsorgung und Dokumentation
- Rechtliche Grundlagen: GefStoffV, TRGS 521
- Gefährdungsbeurteilung bei KMF-Tätigkeiten
Für wen gilt die TRGS 521?
Alle Betriebe, die Dämmstoffe aus KMF rückbauen, entfernen oder sanieren – z. B. Abbruchunternehmen, Trockenbauer, Isolierer, Dachdecker und Heizungsinstallateure. Die Sachkunde ist 6 Jahre gültig; danach genügt die eintägige Fortbildung nach TRGS 521.
Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 TRGS 519
Ihre Sachkunde nach TRGS 519 ist 6 Jahre gültig – rechtzeitig erneuern, um die Berechtigung zu erhalten. Der Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist die einzige behördlich anerkannte Möglichkeit zur Verlängerung.
Für Anlage 3 und Anlage 4Lehrgangsinhalte
Aktualisierung und Auffrischung der Sachkunde
- Neue gesetzliche Regelungen und Änderungen der TRGS 519
- Aktuelle Fundstellen von Asbest in Bestandsgebäuden
- Neue Erkenntnisse zu Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
- Aktuelle Schutzmaßnahmen und Verfahren (PSA, Grenzwerte)
- Entsorgung und Dokumentation – aktuelle Anforderungen
- Neue Messtechnik und Laboranalytik
- Praxisbeispiele und aktuelle Urteile aus der Baustelle
- Schriftliche Prüfung zum Abschluss – Verlängerung um 6 Jahre
Rahmenbedingungen
Flexibel – auch als Online-Schulung möglich
- Dauer: 1 Tag (Präsenzunterricht oder Online-Schulung möglich)
- Zielgruppe: Alle Sachkundigen nach Anlage 3 oder Anlage 4 TRGS 519
- Voraussetzung: Gültiger oder maximal 2 Jahre abgelaufener Sachkundenachweis
- Abschluss: Schriftliche Prüfung – behördlich anerkannt
- Gültigkeit: Verlängerung der Sachkunde um weitere 6 Jahre
- Inhouse: Ab 4 Teilnehmern auch direkt bei Ihnen im Betrieb
Online-Schulung möglich. Der Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 kann auch als Online-Schulung durchgeführt werden – praktisch, zeiteffizient und ohne Anfahrt.
Grundschulung Asbest
Pflicht für alle Beschäftigten, die auf Baustellen mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen können – auch ohne direkte Sanierungstätigkeit. Aufgrund aktueller Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 gelten verschärfte Anforderungen an die Unterweisung und den Nachweis der Sachkunde.
Lehrgangsinhalte
- Grundlagen: Was ist Asbest? Eigenschaften und Vorkommen in Bestandsgebäuden
- Gesundheitsgefahren: Asbestose, Mesotheliom, Lungenkrebs – Risiken kennen und verstehen
- Neue Fundstellen: aktuelle Vorkommen asbesthaltiger Materialien in Gebäuden
- Aktuelle Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 519
- Erkennen asbesthaltiger Materialien auf der Baustelle
- Verhalten bei unerwartetem Asbestfund – sofortige Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Auswahl und richtige Anwendung
- Dokumentations- und Meldepflichten
Rahmenbedingungen
- Dauer: 1 Tag Präsenzunterricht
- Zielgruppe: Alle Beschäftigten auf Baustellen – Handwerker, Poliere, Bauleiter, Hausmeister
- Voraussetzung: Keine – Grundschulung ohne Vorkenntnisse
- Pflicht: Gesetzlich vorgeschrieben gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- Inhouse: Ab 4 Teilnehmern direkt bei Ihnen im Betrieb oder auf der Baustelle
- Hinweis: Aufgrund aktueller Änderungen der GefStoffV und TRGS 519 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle gefährdeten Beschäftigten nachzuschulen
Wichtiger Hinweis. Durch die aktuellen Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, alle Beschäftigten, die Asbest begegnen könnten, nachweislich zu schulen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob aktiv an Asbest gearbeitet wird.
Wir kommen zu Ihnen
Ab 4 Teilnehmern schulen wir direkt bei Ihnen im Betrieb oder auf Ihrer Baustelle. Kein Reiseaufwand, individuelle Inhalte, flexibler Termin. Besonders geeignet für Unternehmen, die ihr gesamtes Team auf einmal schulen möchten.
- Ab 4 Teilnehmern möglich
- Flexibler Termin – Montag bis Freitag
- Inhalte auf Ihre Baustellen abgestimmt
- Kein Reiseaufwand für Ihr Team
- Deutschlandweit verfügbar
- Gruppenrabatt möglich
Alle Schulungsformate im Überblick
- Grundschulung Asbest
- Pflichtschulung – 1 Tag Präsenz
- Anlage 3 – Fachbetrieb
- Für Sanierungsfachbetriebe und Abbruchunternehmen
- Anlage 4 – Handwerker
- Berechtigung zur Nutzung zugelassener BT-Verfahren
- Fortbildung Anlage 5
- Sachkunde-Erneuerung – 1 Tag, auch online
- TRGS 517
- Für Tätigkeiten mit mineralischen Rohstoffen (Steinbruch, Recycling)
- Inhouse-Schulung
- Alle Formate direkt bei Ihnen vor Ort
TRGS 519 Schulungen – bundesweit
Ob Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen oder Hamburg – wir kommen zu Ihnen. Als Inhouse-Schulung sind wir deutschlandweit verfügbar.
- NRW
- Hamm, Dortmund, Münster, Bochum, Essen, Duisburg
- Bayern
- München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg
- Hessen
- Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt
- Baden-Württemberg
- Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg
- Niedersachsen
- Hannover, Braunschweig, Osnabrück
- Sachsen
- Dresden, Leipzig, Chemnitz
- Thüringen
- Erfurt, Jena, Gera
- Bundesweit
- Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb
Sie sind nicht dabei? Kein Problem – sprechen Sie uns an, wir finden einen Weg.
Für wen sind unsere Schulungen?
TRGS 519 betrifft viele Berufsgruppen im Baugewerbe. Wir schulen alle, die im Umgang mit Asbest rechtssicher aufgestellt sein müssen.
- Abbruchunternehmen
- Pflicht für alle Mitarbeiter bei Rückbau und Entkernung
- Handwerksbetriebe
- Elektriker, Installateure, Trockenbauer, Fliesenleger
- Bauunternehmen
- Bauleiter, Poliere und ausführende Mitarbeiter
- Architekten & Planer
- Für Planung, Ausschreibung und sichere Koordination von Sanierungen im Bestand
- Kommunen & Behörden
- Für eigene Baumaßnahmen und Liegenschaften
- Wohnungswirtschaft
- Für Sanierungen im Wohnungsbestand
- Bauträger
- Als verantwortliche Bauherren Pflicht zur Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen und zum Einsatz zertifizierter Fachbetriebe
- Makler & Immobilienprofis
- Wachsende Haftung bei älteren Immobilien – Asbestmängel müssen erkannt und korrekt eingeschätzt werden
Besondere Bedeutung für Architekten, Bauträger und Makler
Asbest ist nicht nur ein Thema für ausführende Handwerker – auch planende und vermittelnde Berufe tragen Verantwortung.
- Architekten & Planer
- Architekten und Planer benötigen die Sachkunde häufig, um Sanierungen im Bestand richtig zu planen, Schadstoffe in Bestandsgebäuden zu erkennen und Baustellen sicher zu koordinieren. Ohne fundiertes Wissen über Asbest sind Ausschreibung und Bauüberwachung lückenhaft.
- Bauträger
- Bauträger tragen als Bauherren oder verantwortliche Unternehmer die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen zu prüfen und sicherzustellen, dass nur zertifizierte Fachbetriebe tätig werden. Fehlendes Wissen führt zu Haftungsrisiken und Bauzeitverzögerungen.
- Makler & Immobilienprofis
- Makler berühren das Thema Asbest bei der Vermittlung älterer Immobilien. Die Haftung wächst, wenn Asbestmängel verschwiegen oder falsch eingeschätzt werden. Eine fundierte Grundschulung schützt vor rechtlichen Konsequenzen und stärkt die Beratungskompetenz.
Häufige Fragen zur TRGS 519 Schulung
Wer braucht eine Schulung nach TRGS 519?
Alle Beschäftigten, die bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen können. Das betrifft Abbruchunternehmen, Handwerksbetriebe jeder Art, Bauleiter und Poliere.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage 3 und Anlage 4?
Anlage 3 gilt für gewerbsmäßige Asbestsanierungen und Rückbauarbeiten mit hoher Exposition – umfangreicher Lehrgang mit staatlicher Prüfung. Anlage 4 berechtigt zur Nutzung eines behördlich zugelassenen BT-Verfahrens – für Elektriker, Trockenbauer, Fliesenleger und ähnliche Handwerker.
Wie oft muss die Sachkunde nach TRGS 519 erneuert werden?
Die Sachkunde muss alle 6 Jahre durch einen Fortbildungslehrgang erneuert werden. Ohne gültige Sachkunde darf nicht an asbesthaltigen Materialien gearbeitet werden.
Kann ich eine Inhouse-Schulung bei uns im Betrieb buchen?
Ja. Ab 4 Teilnehmern kommen wir zu Ihnen – flexibel in Termin und Ort, individuell auf Ihre Baustellen und Materialien abgestimmt. Das spart Reisezeit und lässt sich perfekt in den Arbeitsalltag integrieren.
Für wen ist die TRGS 521 Schulung vorgeschrieben?
Die TRGS 521 Schulung ist Pflicht für Bauleiter, Handwerker und Planer, die bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF) in Berührung kommen. Dazu gehören Trockenbauer, Dachdecker, Isolierer und Abbruchunternehmen. Die Schulung dauert einen Tag; die Sachkunde ist 6 Jahre gültig, danach genügt die eintägige Fortbildung nach TRGS 521.
Für wen gilt die TRGS 517 Schulung?
Die TRGS 517 gilt für Betriebe in Steinbrüchen, im Tief- und Straßenbau sowie beim Recycling von mineralischen Rohstoffen (z. B. Diabas, Serpentinit, Granit, Schotter, Splitt). Die Qualifikation ist modular aufgebaut: Grundkenntnisse für alle Beschäftigten, Sachkunde für Aufsichtspersonen.
Wo finden die Schulungen statt?
Wir schulen deutschlandweit – als Inhouse-Schulung kommen wir direkt zu Ihnen in den Betrieb, egal in welchem Bundesland. Festtermine finden regelmäßig in NRW statt (Hamm, Dortmund, Bochum, Münster, Essen). Auf Anfrage auch in Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und weiteren Bundesländern.
Jetzt TRGS 519 Schulung anfragen
Ob Einzeltermin, Gruppenveranstaltung oder Inhouse-Schulung bei Ihnen im Betrieb – wir finden den richtigen Rahmen für Ihr Team.