MineralischeRohstoffe
Sachkundepflicht ab 2027
Die TRGS 517 regelt den Schutz bei Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen – wie Naturstein, Schotter und Splitt (z. B. Diabas, Serpentinit, Granit). Sie greift in Steinbrüchen, im Tief- und Straßenbau sowie beim Recycling, um Beschäftigte vor gesundheitsschädlichem Asbeststaub zu schützen. Die Qualifikation ist nach einem modularen System aufgebaut (Grundkenntnisse und Sachkunde).
- Anwendungsbereich: Gewinnung, Verarbeitung und Recycling mineralischer Rohstoffe
- Gefährdungsbeurteilung: Asbestgehalt, Staubbelastung und Exposition
- Technische Schutzmaßnahmen: Nassarbeit, Absaugung, geschlossene Systeme
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Tätigkeiten mit mineralischen Rohstoffen
- Organisations- und Hygienemaßnahmen: Reinigung, Trennung der Kleidung
- Arbeitsmedizinische Prävention und Vorsorgeuntersuchungen
- Modulares Qualifikationssystem: Grundkenntnisse und Sachkunde
- Rechtliche Grundlagen: GefStoffV, TRGS 517
Ab 2027 gesetzlich vorgeschrieben Jetzt rechtzeitig qualifizieren – wir bieten Schulungen nach dem modularen System der TRGS 517 an: Grundkenntnisse für alle Beschäftigten und Sachkunde für Aufsichtspersonen. Gilt für Steinbrüche, Tief- und Straßenbau, Recyclingbetriebe sowie alle Betriebe, die potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln.
Ab 2027: Sachkundepflicht nach TRGS 517 Die Sachkunde nach TRGS 517 gilt für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und ist 6 Jahre gültig. Jetzt rechtzeitig qualifizieren – wir bieten bereits heute entsprechende Lehrgänge an.
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Ob Einzeltermin, Gruppenveranstaltung oder Inhouse-Schulung bei Ihnen im Betrieb – wir finden den richtigen Rahmen für Ihr Team.
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