TRGS 519 · ANLAGE 5
Fortbildungnach Anlage 5
Für Anlage 3 und Anlage 4
Ihre Sachkunde nach TRGS 519 ist 6 Jahre gültig – rechtzeitig erneuern, um die Berechtigung zu erhalten. Der Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist die einzige behördlich anerkannte Möglichkeit zur Verlängerung.
Gültigkeit
6 Jahre Sachkunde. Dann ein Tag Fortbildung.
6 JAHRE
+ 6 JAHRE
FortbildungPersonenzertifikat
Fortbildung A51 Tag, Präsenz oder online
Jahr 12erneut verlängern
Lehrgangsinhalte
Aktualisierung und Auffrischung der Sachkunde
- Neue gesetzliche Regelungen und Änderungen der TRGS 519
- Aktuelle Fundstellen von Asbest in Bestandsgebäuden
- Neue Erkenntnisse zu Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
- Aktuelle Schutzmaßnahmen und Verfahren (PSA, Grenzwerte)
- Entsorgung und Dokumentation – aktuelle Anforderungen
- Neue Messtechnik und Laboranalytik
- Praxisbeispiele und aktuelle Urteile aus der Baustelle
- Schriftliche Prüfung zum Abschluss – Verlängerung um 6 Jahre
Rahmenbedingungen
Flexibel – auch als Online-Schulung möglich
- Dauer
- 1 Tag (Präsenzunterricht oder Online-Schulung möglich)
- Zielgruppe
- Alle Sachkundigen nach Anlage 3 oder Anlage 4 TRGS 519
- Voraussetzung
- Gültiger oder maximal 2 Jahre abgelaufener Sachkundenachweis
- Abschluss
- Schriftliche Prüfung – behördlich anerkannt
- Gültigkeit
- Verlängerung der Sachkunde um weitere 6 Jahre
- Inhouse
- Ab 4 Teilnehmern auch direkt bei Ihnen im Betrieb
Hinweis
Online-Schulung möglich Der Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 kann auch als Online-Schulung durchgeführt werden – praktisch, zeiteffizient und ohne Anfahrt.
Anfrage
Fortbildung anfragen
Ob Einzeltermin, Gruppenveranstaltung oder Inhouse-Schulung bei Ihnen im Betrieb – wir finden den richtigen Rahmen für Ihr Team.
Was danach passiert
- Anfrage sendenAnliegen, Angaben, Kontakt – drei kurze Schritte
- Angaben werden geprüftoffene Lehrgänge direkt, alles Weitere persönlich
- Angebot per E-Mailmit Termin, Ort und Leistungsumfang
Oder direkt: +49 175 683 3751